AGBs Coaches für Coaches

Stand: 24.03.2024


I. Definitionen und Grundlegendes Verständnis (Die folgenden Definitionen dienen lediglich der Erläuterung von Begriffen und Funktionen im Bereich von CfC)


CfC: Coaches für Coaches

CfC Innercircle: Das kostenpflichtige Partnernetzwerk “Coaches für Coaches” (für die Mitglieder des Innercircle gibt es die Möglichkeit sich in einer geschlossenen FB-Gruppe und/oder WhatsApp-Gruppe auszutauschen.

FB Gruppenexperte: Als Mitglied des “CfC Innercircle” laden wir dich in der öffentlichen Facebook-Gruppe als Gruppenexperte ein. Dadurch hast du die Möglichkeit, kostenpflichtige Angebote mit Link zu bewerben.


Partnernetzwerk-Treffen: 

Diese Treffen finden zweimal im Monat zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben zumindest an einem Treffen im Monat teilzunehmen. So können sie selbst von den Möglichkeiten profitieren und ihren Beitrag für das Netzwerk leisten.


Kennenlern- / Netzwerktreffen in der öffentlichen Gruppe:

Die Mitglieder des Innercircle sind eingeladen, daran teilzunehmen und auch über ihre Erfahrungen mit dem Partnernetzwerk zu berichten.

Das CfC-Marketingkonzept wird vorgestellt und Teilnehmer werden eingehend über CfC informiert.

Das Treffen dient zum Vorstellen des eigenen Business und bietet Kooperationsmöglichkeiten.


Reguläre Netzwerktreffen finden im Rahmen der CfC-Agenda statt.


Mitglied: CfC bezeichnet die Teilnehmer des Innercircle, die aktiv das von CfC zur Verfügung gestellte Marketingprogramm nutzen, als Mitglieder des Partnernetzwerkes.


Mitgliedschaft: CfC spricht von Mitgliedschaft im Innercircle für die Dauer eines bestehenden Vertrages (in der Regel 12 Monate). Über eine Fortsetzung der Mitgliedschaft wird ein gesondertes Gespräch geführt. 

Um als Coach besser in die Sichtbarkeit und von potentiellen Klienten gefunden zu werden, kann die Werbeplattform “Veränderung ist die Chance” vom Mitglied kostenlos genutzt werden.


Bewerbung für Mitgliedschaft: Die Bewerbung kann direkt über den Change-Call oder über eine Einladung als Gast (2 Netzwerktreffen) mit anschließendem Change-Call erfolgen.


Voraussetzung für Mitgliedschaft: Der Bewerber will das CfC-Marketingprogramm aktiv nutzen und ist bereit, sich in die Gruppe einzubringen.


Aufnahme neuer Mitglieder im Innercircle:

Ein neues Mitglied wird im Rahmen eines Netzwerktreffens offiziell aufgenommen, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. Dafür ist ein Tagesordnungspunkt in der CfC-Agenda vorgesehen.


Bewerbung: CfC prüft die Bewerbung wohlwollend. Nur im Falle einer Aufnahme kommt der Vertrag zustande. CfC unterscheidet zwischen Neubewerbung und Verlängerungsbewerbung.


Neubewerbung: Ein Coach, der noch nicht Mitglied bei CfC ist, beabsichtigt das CfC-Marketingprogramm zu nutzen.


Verlängerungsbewerbung: Ein Coach, der CfC-Marketingprogramm im Rahmen seiner Mitgliedschaft nutzt und der Vertrag ausläuft. 


Gäste: Gäste dürfen an maximal zwei CfC-Netzwerktreffen teilnehmen.

II.  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Zum besseren Verständnis der AGB empfiehlt es sich, den obigen Text ››Definitionen und grundlegendes Verständnis« zu lesen.)

“Coaches für Coaches” (nachfolgend CfC genannt) ist ein Partnernetzwerk mit eigenem Marketingprogramm. 

Gründer: Gabi Kleber und Martina Deschner

Sitz: Eichendorffstraße 1, 65510 Idstein


CfC bietet den Rahmen für gemeinsame Marketing-Aktionen, Kooperationen, Synergieeffekte und Sichtbarkeit. 

Gemeinschaft, Respekt, Verbindlichkeit, Wertschätzung und gegenseitige Unterstützung sind unsere Werte, die wir auch von unseren Mitgliedern erwarten. 

Wir vertreten die Ansicht, dass es keine Konkurrenz gibt, sondern jedes Mitglied in seinem Business einzigartig ist und genau die Menschen anzieht, die zu ihm passen.

Unser Motto: “Zusammen wachsen, unterstützen und erfolgreich sein!”


CfC übernimmt keine Garantie, dass das Mitglied durch die Marketingaktionen und das Partnernetzwerk allgemein erfolgreich wird. Der Erfolg beruht auf der gegenseitigen Unterstützung und dem Engagement des Einzelnen. Dazu gehört auch das Wachstum des Partnernetzwerkes. Jedes Mitglied profitiert davon, dass neue Mitglieder geworben werden, einmal durch die vielfältigen Erfahrungen der Mitglieder und zum Anderen durch eine Affiliate-Provision in Höhe von 20% auf den Mitgliedsbeitrag. 


Die Zugehörigkeit zu CfC und die Mitgliedschaft im Partner-Netzwerk richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Mitglied akzeptiert mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft ausdrücklich die nachfolgenden Bestimmungen und erkennt sie als für sich verbindlich an.


1. Vertragsart und Vertragsleistung


Bei dem hier vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag. Gegenstand der Leistung sind die Organisation und Durchführung von Netzwerktreffen sowie das vorgenannte CfC-Marketingprogramm. 


Die Treffen finden online per Videokonferenz statt, werden aufgezeichnet und in der Facebook-Gruppe “Innercircle” zur Verfügung gestellt.


2. Aufnahme des Mitglieds in den “Innercircle”:


Die Aufnahme des Mitglieds erfolgt mit dem Change-Call beziehungsweise nach Zahlungseingang. Die Mitgliedschaft wird im darauffolgenden Netzwerktreffen bekannt gegeben.


CfC kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, einen Bewerber ablehnen bzw. eine Vertragsverlängerung verweigern. Hat CfC den Zahlungseingang bestätigt, kommt der Vertrag zwischen dem Bewerber und CfC zustande.


3. Zahlung


Der Jahresbeitrag kann sowohl als Einmalzahlung als auch monatlich entrichtet werden. Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft ist keine Erstattung durch CfC zu erbringen. Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Jahresbeitrag vollständig zu leisten.   


4. Vertragsdauer


Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.


5. Vertragsverlängerung


Zwischen CfC und dem Mitglied findet vor Ablauf der Mitgliedschaft ein Gespräch statt, in dem zu klären ist, ob die Mitgliedschaft verlängert wird.


6. Verpflichtungen von CfC


CfC verpflichtet sich für die Organisation und Durchführung der Netzwerktreffen sowie des jeweils gültigen CfC-Marketingprogramms .

7. Verpflichtungen des Mitglieds


  • Zahlung des Jahresbeitrages,


  • Teilnahme am Onboarding (Einführungsgespräch, Zurverfügungstellung aller Angaben für Website “Coaches für Coaches” und die Werbeplattform “Veränderung ist die Chance” (Details als Anlage)


  • aktive Mitarbeit der Weiterentwicklung des Partnernetzwerks,


  • Übernahme von Funktionen, wie z.B. Moderation des Netzwerktreffens, regelmäßige Vorstellung des eigenen Business, Produkte, Coaching-Tools und Business-Tipps / -Tools.


  • Die Anwesenheit bei den Partnernetzwerk-Treffen ist mindestens einmal pro Monat erwünscht. Die Zu- beziehungsweise Absage sollte über die Einladung in der Facebook-Gruppe “Innercircle” erfolgen.


8. Vertragsbeendigung


Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer (12 Monate). Der Vertrag endet nach der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung ist vor Ablauf der Festvertragslaufzeit ausgeschlossen. 


9. Rückerstattung von Beiträgen


CfC erstattet grundsätzlich keine Beiträge zurück, auch dann nicht, wenn die mit der Mitgliedschaft verbundenen Erwartungen nicht erfüllt, die Treffen nicht oder nicht der vorgesehenen Häufigkeit abgehalten werden oder das Mitglied nicht teilnehmen konnte (aus welchem Grund auch immer).


10. Teilnahme


Für eine erfolgreiche Mitgliedschaft ist die Anwesenheit bei den Netzwerktreffen und die Teilnahme an den Marketingaktionen entscheidend. 


11. Beschwerden


Beschwerden über ein Mitglied aus dem Partnernetzwerk und sonstige Beanstandungen sind direkt an CfC zu richten und nicht öffentlich zu machen. 


12. Haftung


CfC haftet nicht für seine Mitglieder. Die Mitglieder sind nicht berechtigt, im Auftrag von CfC zu handeln.

Die Haftung von CfC ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ideelle oder mittelbare Schäden sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.


13. Datenverwendung


Sämtliche im Laufe der Mitgliedschaft zur Verfügung gestellten Daten werden durch CfC verarbeitet, zum Zweck der Erfüllung der Mitgliedschaft oder zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen, insbesondere für die werbliche Ansprache, verwendet.


Dem Mitglied zugängliche Daten von anderen Mitgliedern dienen ihm ausschließlich zur Weitergabe von Empfehlungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Daten nicht ohne Erlaubnis der betreffenden Mitglieder zu Werbezwecken zu nutzen (z.B. für Werbeversand, Newsletter per E-Mail usw.). Es ist dem Mitglied nicht gestattet, Mitgliederverzeichnisse in gedruckter oder elektronischer Form an Besucher oder Dritte ohne Zustimmung der anderen Mitglieder weiterzugeben. Die Weitergabe von Angaben über Mitglieder im Rahmen einer Empfehlung fällt nicht unter diese Bestimmung.


Bevor das Mitglied einen Gast zu einem Treffen zu einem Netzwerktreffen einlädt, wird es den Gast darüber informieren, dass dessen Daten an CfC übermittelt werden und dass dies der Vorbereitung und Durchführung des Besuchs dient. 


Einwilligung zum Recht am eigenen Bild: Das Mitglied erklärt, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufliche, unentgeltliche Zustimmung zur Anfertigung von Fotos und Filmen ihrer Person bei CfC-Events und –Treffen. Die Zustimmung erstreckt sich neben der Anfertigung von Fotos und Filmen des Mitglieds auch darauf, sie zu bearbeiten, aufzubereiten, zu kopieren, zu speichern sowie auf den Internetseiten von CfC (z.B. www.coachesfuercoaches.de) bzw. auf den Internetplattformen Facebook, YouTube, LinkedIn, Instagram, u.a. zu veröffentlichen. Die Zustimmung ist unbefristet und gilt weltweit. Die gegenständliche Zustimmung gilt während der Dauer Mitgliedschaft, wie auch nach deren Beendigung. Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Medien haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/ Verantwortlichen den Inhalt der genannten Medien für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Die vorstehende Zustimmung gilt auch für den Fall, dass der Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH] tätig wird.“


Ein Mitglied, das online ein Webinar / Vortrag / Workshop für CfC hält, erklärt sich damit einverstanden, dass CfC die Aufzeichnung für seine Zwecke nutzen kann.


Die vorstehenden Einwilligungserklärungen werden freiwillig gegeben und können jederzeit widerrufen werden; dies formfrei an CfC.

Die Datenverarbeitung ist ohne Einwilligung zulässig, da CfC dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Mitglied macht.


Mit dem Widerruf werden von CfC keine weiteren Werbematerialien weiterverwendet. Bereits im Umlauf befindliche Medien werden nicht zurückgerufen.


14. Änderung der AGB


CfC behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, CfC-Regeln und Richtlinien zu ändern. Die Änderung ist verbindlich, sobald sie dem Mitglied in geeigneter Form bekannt gegeben wurde.


15. Salvatorische Klausel


Sind oder werden einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksamen Regelungen durch Regelungen, die dem Sinn und Zweck und der wirtschaftlichen Zielrichtung der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen, zu ersetzen.


Idstein, 24.03.2024


Coaches für Coaches - WinWin-Partnernetzwerk


Gabi Kleber und Martina Deschner

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